Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zur Sicherung des künftigen Trinkwasserbedarfes und zum Schutze der Wasserversorgungsanlage der Stadt Leoben auf Grundparzelle Nr. 1055, KG. Prettach, wird im Raume von Leoben-Winkl ein Grundwasserschongebiet () bestimmt.