Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zum Schutze der Wasserversorgungsanlagen für die Stadtgemeinde Feldbach und zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfes im Raume Feldbach sowie zum Schutze der Mineralwasservorkommen im Raume Feldbach wird ein Grundwasserschongebiet bestimmt, das die Gemeinden Feldbach, Gniebing-Weißenbach, Kornberg bei Riegersburg, Mühldorf bei Feldbach, Leitersdorf im Raabtal und Raabau erfaßt.