Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Begrenzung des Grundwasserschongebietes ist in der einen Bestandteil der Verordnung bildenden Anlage dargestellt.

(2) Alle im angeführten Höhenkoten und Namen beziehen sich auf das Blatt 192 (Ausgabe 1970) der Österreichischen Karte 1 : 50.000.