Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen für die Stadtgemeinde Fehring und zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfes sowie zum Schutz der Mineralwasservorkommen im Raume Fehring wird ein Grundwasserschongebiet bestimmt, das die Stadtgemeinde Fehring und die Gemeinden Hohenbrugg-Weinberg, Johnsdorf, Lödersdorf und Pertlstein erfaßt.