Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen zur Grundversorgungsänderungsvereinbarung

Die Kostenhöchstsätze gemäß in der Fassung der Grundversorgungsänderungsvereinbarung können rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024 verrechnet werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 1/2025