Übergangsbestimmungen zur Grundversorgungsänderungsvereinbarung
Die Kostenhöchstsätze gemäß in der Fassung der Grundversorgungsänderungsvereinbarung können rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024 verrechnet werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 1/2025
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen zur Grundversorgungsänderungsvereinbarung
Die Kostenhöchstsätze gemäß in der Fassung der Grundversorgungsänderungsvereinbarung können rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024 verrechnet werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 1/2025