Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kostenhöchstsätze

Die Kostenhöchstsätze für die Erfüllung der Aufgaben nach den , 7 und 8 betragen inklusive aller Steuern und Abgaben:

  1. 1.

    für die Unterbringung und Verpflegung in einer organisierten Unterkunft pro Person und Tag

€ 25,--

  1. 2.

    für die Verpflegung bei individueller Unterbringung pro Person und Monat

  2. für Erwachsene

  3. für Minderjährige

  4. für unbegleitete Minderjährige

€ 260,--

€ 145,--

€ 260,--

  1. 3.

    für die Miete bei individueller Unterbringung pro Monat

  2. für eine Einzelperson

  3. für Familien (ab zwei Personen) gesamt

€ 165,--

€ 330,--

  1. 4.

    für Taschengeld pro Person und Monat

€ 40,--

  1. 5.

    für Überbrückungshilfe bei Rückkehr, einmalig pro Person

€ 370,--

 

  1. 6.

    für die Sonderunterbringung für pflegebedürftige Personen, pro Person und Tag

€ 112,--

 

  1. 6a.

    für die Sonderbetreuung in organisierten Unterkünften zusätzlich zu Z 1 pro Person und Tag

€ 35,--

 

  1. 7.

    für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Fremder pro Person und Tag

€ 112,--

 

  1. 7a.

    für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß letzter Satz pro Person und Tag

€ 130,--

 

  1. 8.

    für die Krankenversicherung maximal in Höhe des gemäß und jeweils festgesetzten Beitragssatzes (derzeit 7,3 % inklusive Zusatzbetrag).

 

 

  1. 9.

    für Information, Beratung und soziale Betreuung (exkl. Dolmetscherkosten) nach einem maximalen Betreuerschlüssel von

1:140

 

  1. 10.

    für die zum Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten - bis zu einer Kostentragung nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) - die Tarifsätze der jeweiligen Verkehrsunternehmen.

 

 

  1. 11.

    für Schulbedarf pro Kind und Jahr

€ 200,--

 

  1. 12.

    für Freizeitaktivitäten in organisierten Quartieren pro Person/Monat

€ 10,--

 

  1. 13.

    für Deutschkurse für unbegleitete minderjährige Fremde mit maximal 200 Unterrichtseinheiten und pro Einheit pro Person

€ 3,63

 

  1. 14.

    für notwendige Bekleidungshilfe jährlich pro Person

€ 150,--

 

  1. 15.

    für Rückreise nach den Kostenhöchstsätzen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und

 

 

  1. 16.

    für Kosten gemäß pro Person und Tag maximal der gemäß jeweils festgelegte Betrag.