Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die von den Gemeinden nach , g und i, , sowie und d zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die von den Gemeinden nach , g und i, , sowie und d zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.