Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die von den Gemeinden nach , g und i, , sowie und d zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.