Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1. Hinsichtlich des , soweit dieser Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren betrifft, der Bundesminister für Justiz,

2. im Übrigen der Bundesminister für Finanzen.