Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation

(1) Hiermit wird ein Europäisches Büro für Kommunikation, im Folgenden als „ECO“ bezeichnet, gegründet.

(2) Sitz des ECO ist Kopenhagen, Dänemark.