Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Übereinkommen liegt für alle Mitgliedstaaten des Internationalen Amtes für Rebe und Wein bis zum 31. Juli 2001 zur Unterzeichnung auf. Es bedarf der Annahme, Genehmigung, Ratifikation oder des Beitritts.