Anwendungsbereich
. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Bediensteten des Exekutivdienstes in der Verwendungsgruppe E 2a im Justizwachedienst.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsbereich
. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Bediensteten des Exekutivdienstes in der Verwendungsgruppe E 2a im Justizwachedienst.