Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Übergangsphase

. (1) Die Grundausbildungsverordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend tritt mit Verlautbarung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(2) Grundausbildungen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden, können nach den bis dahin gültigen Bestimmungen abgeschlossen werden.