Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport für

1. den Verwaltungsdienst,

2. den technischen Dienst,

3. den Baudienst,

4. den Wirtschaftsdienst,

5. den Feldzeugdienst,

6. den Kraftfahrdienst,

7. den Hotel- und Gastgewerbedienst,

8. den Vermessungsdienst und

9. die sonstigen Verwendungen.