. Voraussetzungen für die Zulassung zur (abschließenden) Dienstprüfung sind:
1. die Absolvierung der Lehrgänge nach ,
2. die praktische Verwendung in dem im festgelegten Ausmaß,
3. der positive Abschluss aller Teilprüfungen () und
4. eine positive Stellungnahme der Eignungskonferenz ().
