Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Voraussetzungen für die Zulassung zur (abschließenden) Dienstprüfung sind:

1. die Absolvierung der Lehrgänge nach ,

2. die praktische Verwendung in dem im festgelegten Ausmaß,

3. der positive Abschluss aller Teilprüfungen () und

4. eine positive Stellungnahme der Eignungskonferenz ().