Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Experten der Justizbetreuungsagentur

. Experten, die nach den Bestimmungen des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes, BGBl. I Nr. 101/2008, im Bereich der staatsanwaltschaftlichen Behörden eingesetzt werden, können nach Maßgabe der dienstlichen, organisatorischen und budgetären Möglichkeiten an einzelnen Modulen dieser Grundausbildung - insbesondere an jenem nach – teilnehmen.