1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte.