. – Folgende Behörden sind zuständig:
österreichischerseits das Bundesministerium für Verkehr der Republik Österreich,
luxemburgischerseits das Ministere des Transports et de l'Energie des Großherzogtums Luxemburg.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. – Folgende Behörden sind zuständig:
österreichischerseits das Bundesministerium für Verkehr der Republik Österreich,
luxemburgischerseits das Ministere des Transports et de l'Energie des Großherzogtums Luxemburg.