. – Die Genehmigung nach ist für einen bestimmten Zeitraum auszustellen. Die Genehmigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuweisen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. – Die Genehmigung nach ist für einen bestimmten Zeitraum auszustellen. Die Genehmigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuweisen.