. – Die Unternehmer sind verpflichtet, die im Vertragsstaat geltenden Bestimmungen des Verkehrs- und Kraftfahrzeugrechtes einzuhalten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. – Die Unternehmer sind verpflichtet, die im Vertragsstaat geltenden Bestimmungen des Verkehrs- und Kraftfahrzeugrechtes einzuhalten.