Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. – Entsprechend den in der Beilage angeschlossenen Mustern gibt es zwei Arten von Ausweisen:

a) Dauerausweise, die für eine unbestimmte Anzahl von Fahrten und für die Dauer eines Jahres gelten;

b) Befristete Ausweise, die für eine oder mehrere Fahrten und für die Dauer von höchstens 3 Monaten gelten.

Den Ausweisen ist ein Fahrtenbericht angeschlossen.