. – Entsprechend den in der Beilage angeschlossenen Mustern gibt es zwei Arten von Ausweisen:
a) Dauerausweise, die für eine unbestimmte Anzahl von Fahrten und für die Dauer eines Jahres gelten;
b) Befristete Ausweise, die für eine oder mehrere Fahrten und für die Dauer von höchstens 3 Monaten gelten.
Den Ausweisen ist ein Fahrtenbericht angeschlossen.
