Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, der Annahme oder der Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt. Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden kann eine Erklärung zum räumlichen Geltungsbereich abgegeben werden.