Vereinbarungen, die auf der Grundlage dieses Abkommens abgeschlossen werden, können ausschließlich Verpflichtungen der vertragschließenden Gebietskörperschaften nach sich ziehen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vereinbarungen, die auf der Grundlage dieses Abkommens abgeschlossen werden, können ausschließlich Verpflichtungen der vertragschließenden Gebietskörperschaften nach sich ziehen.