Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bestätigung des Erhalts der Abfälle

Die Übermittlung von Bestätigungen des Erhalts der Abfälle durch die Anlage nach Buchstabe d und Buchstabe c der Verordnung ist in den Fällen des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a bis c nicht erforderlich.

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