Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung und Ergänzung

Dieses Abkommen kann im gegenseitigen Einvernehmen durch schriftliche Vereinbarung auf diplomatischem Wege geändert oder ergänzt werden.

Geschehen zu Wien, am 20. Jänner 2009 in zwei Urschriften, jede in deutscher Sprache.

Weitere Inhalte

Text