Kontingente
Anzahl der jährlichen Genehmigungen (Kontingente) und Termin der Übergabe werden jeweils für 1 Kalenderjahr auf Vorschlag der Gemischten Kommission () zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien vereinbart.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kontingente
Anzahl der jährlichen Genehmigungen (Kontingente) und Termin der Übergabe werden jeweils für 1 Kalenderjahr auf Vorschlag der Gemischten Kommission () zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien vereinbart.