Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausbau von Eisenbahnverbindungen

Die Vertragsparteien stimmen überein, daß neben der Eisenbahnverbindung Wien-Hegyeshalom-Budapest auch den anderen Eisenbahnverbindungen zwischen Österreich und Ungarn, insbesondere den Verbindungen Ebenfurth-Sopron-Györ und Neusiedl/See-Fertöszentmiklos Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. In diesem Zusammenhang werden die Vertragsparteien ein Konzept für die Verbesserung des Angebots und die damit verbundenen Maßnahmen erarbeiten.