TEIL VI: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluß der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL VI: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluß der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.