TEIL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der letzten schriftlichen Notifizierung auf diplomatischem Wege über die Durchführung der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der letzten schriftlichen Notifizierung auf diplomatischem Wege über die Durchführung der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren in Kraft.