V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluss der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren mitgeteilt haben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluss der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren mitgeteilt haben.