Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluss der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren mitgeteilt haben.