Gültigkeitsdauer
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; es ist für die Dauer von zwanzig Jahren nach seinem Inkrafttreten unkündbar, danach mit einer Frist von zwei Jahren kündbar.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gültigkeitsdauer
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; es ist für die Dauer von zwanzig Jahren nach seinem Inkrafttreten unkündbar, danach mit einer Frist von zwei Jahren kündbar.