Das Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragsstaat kann es unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege kündigen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragsstaat kann es unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege kündigen.