Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 12. Juni 1974 über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen für den Schiffsverkehr in Passau-Oberlände und in Obernzell (Donau) außer Kraft.