TEIL IV
Grenzabfertigungsstellen
Die Abfertigungsbefugnisse und die Dienstzeiten der beiderseitigen Grenzdienststellen sind möglichst übereinstimmend festzusetzen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL IV
Grenzabfertigungsstellen
Die Abfertigungsbefugnisse und die Dienstzeiten der beiderseitigen Grenzdienststellen sind möglichst übereinstimmend festzusetzen.