Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Zone, in der die italienischen Bediensteten berechtigt sind, die Grenzabfertigung vorzunehmen, umfaßt

1. die Anlagen der im genannten Meßstation;

2. die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen der Staatsgrenze bei Arnoldstein/Tarvisio und der Meßstation.