Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT I

Grenzabfertigungsstellen Sopron

Im Personenbahnhof und im Verschiebebahnhof Sopron wird auf ungarischem Staatsgebiet je eine vorgeschobene österreichische Grenzabfertigungsstelle errichtet.

Beachte: vom Anwendungsvorrang des Schengen-Besitzstands betroffen (vgl. BGBl. III Nr. 90/2017)