Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Die Zone am Grenzübergang Timmelsjoch/Passo del Rombo umfaßt:

a) die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützte Fläche der Timmelsjoch-Hochalpenstraße, begrenzt

- im Süden durch die Staatsgrenze;

- im Westen und Osten durch den Fahrbahnrand;

- im Norden durch die Ein- und Ausreiseschranken des österreichischen Zollamtes, ausgenommen die österreichische Abfertigungskabine;

b) den von den italienischen Bediensteten allein benützten, auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Teil des italienischen Grenzabfertigungsgebäudes.

2. Der Lageplan der Zone wird in der österreichischen und in der italienischen Grenzabfertigungsstelle angeschlagen.