. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2) Ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes können Beschwerden erhoben werden, ohne daß es darauf ankäme, wann die Grundrechtsverletzung erfolgt ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2) Ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes können Beschwerden erhoben werden, ohne daß es darauf ankäme, wann die Grundrechtsverletzung erfolgt ist.