Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1.Jänner 1971 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen über die Heranziehung der Personalvertretungen () treten erst mit dem Zeitpunkt ihrer Einrichtung in Kraft.