Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pensionskasse

Zu Gunsten der Vertragsbediensteten und deren Hinterbliebenen kann der Gemeinderat den Abschluss eines Pensionskassenvertrages im Sinne der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes beschließen. Über den Inhalt des Pensionskassenvertrages ist mit dem nach eingerichteten Zentralausschuss eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2003, LGBl. Nr. 62/2022