Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Naturalbezüge

Für die Gewährung von Naturalbezügen bedarf es gesonderter vertraglicher Vereinbarungen. In den vertraglichen Vereinbarungen ist auf die Bestimmungen des der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 Bedacht zu nehmen.