Beschlüsse und Beratungsprotokolle
(1) Die Stimmabgabe erfolgt mündlich.
(2) Wenn über einen Beschluss abgestimmt wird, gibt die/der Vorsitzende seine Stimme zuletzt ab.
(3) Das Abstimmungsergebnis wird von der/dem Vorsitzenden verkündet und im gesondert zu führenden Beratungsprotokoll verzeichnet.
