Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Beschlüsse und Beratungsprotokolle

(1) Die Stimmabgabe erfolgt mündlich.

(2) Wenn über einen Beschluss abgestimmt wird, gibt die/der Vorsitzende seine Stimme zuletzt ab.

(3) Das Abstimmungsergebnis wird von der/dem Vorsitzenden verkündet und im gesondert zu führenden Beratungsprotokoll verzeichnet.