Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mietrechtliche Übergangsbestimmung

. Der Eintritt der Gesellschaft in bestehende Hauptmietrechte, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gesellschaft übergehen, lösen die Rechtsfolgen nach (MRG), BGBl. Nr. 520/1981, keinesfalls aus.