Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arbeitsprogramm

. Das Arbeitsprogramm für das dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes folgende Geschäftsjahr ist bis zum 31. Dezember 2006 der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen.