Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(Anm.: aus BGBl. I Nr. 164/2005, zu den und 91d, RGBl. Nr. 217/1896)

. und 91d Abs. 1 GOG (Art. IV) sind nach Maßgabe der personellen und technischen Möglichkeiten anzuwenden.