Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Dienststrafrecht der Richter.

. Das Gesetz vom 21. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 46, betreffend die Disziplinarbehandlung der Richter und die unfreiwillige Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand.

Beachte: RGBl. Nr. 46/1868 aufgehoben durch , BGBl. Nr. 305/1961