Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Abschnitt.

Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen.

. Aufgehoben wird die Verordnung der Bundesregierung vom 9. Februar 1934, B. G. Bl. I Nr. 83, betreffend Änderungen der Gerichtsverfassung.