10. Abschnitt
Ordnungsbestimmungen
Unterbrechung einer Rede durch den Präsidenten
Wenn der Präsident den Redner unterbricht, so hat dieser sofort innezuhalten, widrigenfalls ihm sofort das Wort entzogen werden kann.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
10. Abschnitt
Ordnungsbestimmungen
Unterbrechung einer Rede durch den Präsidenten
Wenn der Präsident den Redner unterbricht, so hat dieser sofort innezuhalten, widrigenfalls ihm sofort das Wort entzogen werden kann.