Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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10. Abschnitt

Ordnungsbestimmungen

Unterbrechung einer Rede durch den Präsidenten

Wenn der Präsident den Redner unterbricht, so hat dieser sofort innezuhalten, widrigenfalls ihm sofort das Wort entzogen werden kann.