Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Die Mitwirkung des Landtages im Zusammenhang mit der Ausübung bestimmter wirtschaftlicher Tätigkeiten durch Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie den Direktor des Landesrechnungshofes ist im Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 2014 geregelt.