Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

6. Unterabschnitt

Berichte von Untersuchungsausschüssen

Für die Berichte von Untersuchungsausschüssen gelten die und 66 Abs. 2 zweiter Satz sinngemäß.