Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Untersuchungsausschüsse

Die Einsetzung, Bildung und die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen ist in der Landtagsuntersuchungsausschüsse-Verfahrensordnung, die in der Anlage zu diesem Gesetz enthalten ist, geregelt.